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Seit Oktober 1996 haben Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die Möglichkeit, ihre Tätigkeiten im Bereich der Einsammlung, der Verwertung, der Behandlung, der Entsorgung von Abfällen bzw. des Handels mit Abfällen zertifizieren zu lassen.
Die Voraussetzungen für die Zertifizierung sind in der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung festgeschrieben worden. Diese regelt die
 

  • Anforderungen an die Organisation, Ausstattung und Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes
  • Anforderungen an den Betriebsinhaber und die im Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen
  • Überwachung und Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben

 

Ein Entsorgungsfachbetrieb gilt als ein besonders zuverlässiger und qualifizierter Betrieb. A+B zählt dazu.

Zertifikat der Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft (EdDE) mit Anlagen 

  • Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb - gültig bis 25.03.2025